Kategorie: News
Ersatz Trinkwasserleitung Schützenhausstrasse
Zusammenschluss der Genossenschaften Herferswil (WVH) und Mettmenstetten-Dorf (WVG)
Die Anforderungen an die Wasserversorgungen werden immer komplexer und gelten für kleine wie grosse Versorgungen gleichermassen. Gerade für kleine Versorgungen wird es zudem immer schwieriger, genügend Personen für den Betrieb zu finden. Die WVH ist deshalb mit dem Anliegen an die WVG gelangt, sich der WVG anzuschliessen. An der Generalversammlung Herferswil (5. April 2024) und der Generalversammlung Mettmenstetten (19. April 2024) wurde der Zusammenschluss jeweils einstimmig angenommen und zwar rückwirkend auf den 1. Januar 2024. Von den ursprünglich 5 Genossenschaften auf dem Gemeindegebiet von Mettmenstetten sind somit noch 2 Genossenschaften übrig geblieben.
Die WVH bezieht ihr Trinkwasser aus dem Netz der Sektion Rifferswil. Die Abgabe erfolgt ab dem Reservoir Lätten. Das Reservoir Herferswil mit einer Quelle, wurde bereits 2021 durch die WVG erworben.
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Herferswil zahlen inskünftig die gleichen Gebühren wie die Einwohnerinnen und Einwohner der WVG.
Fr. 1.30 pro m3
Grundgebühr Fr. 60.—
Zählermiete Fr. 25.—
Zählermiete Fr. 110.—über 2’’
Mettmenstetten, April 2024
Wasserversorgungs-Genossenschaft Mettmenstetten
Der Vorstand
Wasserproben Februar 2024
Eine neue Ära ab 1. Januar 2024
Ablesung Wasseruhren 2023
Ersatz Trinkwasserleitung Zürichstrasse/Rossauerstrasse
Grund- und Verbrauchsgebühren 2023
Die trockenen Sommer in den vergangenen Jahren haben dazu geführt, dass wir vermehrt Wasser von der Gruppenwasserversorgung Amt einkaufen müssen. Das führt von Jahr zu Jahr zu Mehrkosten. Der Wasserpreis und die Gebühren sind seit mehr als 20 Jahren unverändert.
Die neuen Preise ab 2023 betragen:
Erhöhung Wasserpreise von Fr. 1.20 auf Fr. 1.30 pro m3
Erhöhung Bauwasser von Fr. 1.50 auf Fr. 2.20 pro m3 (Wasserpreis für Bauwasser direkt ab Hydrant, bewilligungspflichtig)
Erhöhung Grundgebühr von Fr. 50.— auf Fr. 60.—
Erhöhung Zählermiete von Fr. 20.— auf Fr. 25.— bis 2’’
Erhöhung Zählermiete von Fr. 40.— auf Fr. 110.— über 2’’ (betrifft ca. 12 Grossbezüger)
Baubeginn Bahnhofstrasse
Wasserverbrauch: Neue Erfassungsmethode
Ablesung 2022 der Wasserversorgungsgenossenschaft Mettmenstetten (WVGM) neu bequem mit QR-Codes
Turnusgemäss muss jeweils per Ende Jahr der Wasserverbrauch abgelesen und den Verbrauchern danach in Rechnung gestellt werden. Seit einigen Jahren wird die Ablesung der Wasserzähler teilweise durch die Kunden selbst vorgenommen und mittels Karte der Wasserversorgung gemeldet. Zu Kontrollzwecken kontrolliert Susanne Frick, welche von der Verwaltung beauftragt ist, jährlich ¼ des Dorfes im Turnus und übernimmt die Ablesung. Unter dem Jahr wird der Wasserstand nur bei einem Eigentümerwechsel (Handänderung) einer Liegenschaft abgelesen.
In diesem Herbst geht Susanne Frick wieder auf Tour und wird vom 3. – 7. Oktober folgende Liegenschaften der aufgeführten Strassen einer Kontrolle unterziehen:
- Aarbach
- Aentlerweg
- Feldhof
- Freudenberg
- Grossholz
- Grossholzerstrasse
- Grundfeldweg
- Grundrebenstrasse
- Grüt
- Grüthau
- Hausmattenweg
- Hönggerstrasse
- Im Gjuch
- Im Höngger
- Langacherstrasse
- Leigrüppenstrasse
- Niederfeldstrasse
- Obere Fischbachstr.
- Paradis
- Paradislistrasse
- Rennweg
- Schauenberg
- Schulhausstrasse
- Schüren
- Schürenweid
- Sunnenbergstrasse
- Sunnmatt
- Winkelhalde
Wir bitten alle Abonnenten*innen, Mieter und Liegenschaftsbesitzer der oben aufgeführten Strassen, den Zugang zu den Wasserzählern freizuhalten und den ungehinderten Zutritt zur Liegenschaft zu gewähren. Die Wasseruhren befinden sich praktisch alle im Gebäudeinnern. Damit nicht unnötig Zeit verloren geht, ist es wichtig, dass die Ableserin freien Zugang zur Wasseruhr hat.
Alle Abonnenten*innen im übrigen Gemeindegebiet erhalten gegen Ende September wie üblich die Ablesekarte per Post zugestellt. Darauf ist der letzte abgelesene Zählerstand ersichtlich. Die
Wasserbezüger*innen werden gebeten, den Zählerstand auf der Wasseruhr selbst abzulesen. Ab diesem Jahr kann dies bequem mittels QR-Codes direkt übermittelt werden, somit entfällt die
Rücksendung der Ablesekarte innert 14 Tagen. Die Kundinnen und Kunden, welche den QR-Code nicht verwenden möchten, werden gebeten, die Ablesekarte fristgerecht per Post oder elektronisch (s.frick@wvgmettmenstetten.ch) an die Wasserversorgung zurückzusenden.
Bei allfälligen Fragen gibt Susanne Frick, Wasserversorgungsgenossenschaft Mettmenstetten, 079 245 00 94, gerne Auskunft.
