Die Wasserversorgungen sichern die Qualität des von ihnen abgegebenen Trinkwassers und informieren die Wasserbezüger regelmässig über die Resultate der dazu durchgeführten Untersuchungen. Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte nicht zuletzt wegen Untersuchungskampagnen der Kantonalen Laboratorien in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.
Die Wasserversorgungen haben darauf reagiert und das Untersuchungsspektrum im Rahmen der Selbstkontrolle auf diese Aspekte erweitert. Erste Resultate wurden im Sommer 2019 veröffentlicht. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat aufgrund der Neubeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weitere Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil auf die Liste der relevanten Metaboliten gesetzt. Damit gilt auch für diese Substanzen der Höchstwert von 0.1 μg/l im Trinkwasser.
Trinkwasser mit Rückstands-Konzentrationen über diesem Höchstwert erfüllt die gestellten Anforderungen an sauberes Trinkwasser nicht. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Trotzdem sind die betroffenen Wasserversorgungen angehalten, Massnahmen zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen und haben dazu gemäss aktueller Weisung des BLV zwei Jahre Zeit.
Als wichtigste Massnahme hat das BLW dem Wirkstoff Chlorothalonil im Dezember 2019 mit sofortiger Wirkung die Zulassung entzogen. Es ist davon auszugehen, dass darum die Konzentrationen im Grund- und Quellwasser allmählich zurückgehen. Wie schnell dieser Rückgang erfolgt, ist aber von verschiedenen Faktoren (Bodenbeschaffenheit, Erneuerung des Wassers, etc.) abhängig und muss jetzt beobachtet werden. Dabei werden die Wasser-versorgungen vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und vom Kantonalen Labor Zürich (KLZH) unterstützt.
Wo der Rückgang durch den Verzicht auf den Einsatz des Wirkstoffes nicht in akzeptabler Frist zur Einhaltung der Höchstwerte führt, sind weitere Massnahmen durch die Wasserversorgungen einzuleiten. Welcher Art diese Massnahmen sind, ist fallweise zu entscheiden und wird mit den Fachspezialisten des AWEL, des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) und des KLZH abgesprochen. Die Untersuchung zur Dynamik der Rückstände, die Analyse der Handlungsmöglichkeiten und der Entscheid über die verhältnismässigen und zielführenden Massnahmen werden mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Alle diese Massnahmen haben das Ziel, die Trinkwasserqualität langfristig sicherzustellen und das Trinkwasser vor Verunreinigungen jeglicher Art zu schützen – auch wenn sie nach aktuellem Wissenstand aus gesundheitlicher Sicht nicht bedenklich sind. Entsprechend hat das KLZH im Juli 2020 an diversen Stellen in unserer Wasserversorgung in unserem Auftrag Proben entnommen und im Hinblick auf die acht relevanten Metaboliten überprüft. Dieselben Messungen werden bei den meisten Wasserversorgungen in der Schweiz momentan durchgeführt.
Ergebnisse und Massnahmen der Wasserversorgungsgenossenschaft Mettmenstetten
Mit Schreiben vom 05.08.2020 wurden wir durch das KLZH darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Höchstwert von 0.1 ug/l für das Metabolit R471811 (relevant seit 31.01.2020) in einigen Proben überschritten wird. Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz verpflichtet, das Trinkwasser analytisch zu überwachen. Dies geschieht als zusätzliche Kontrolle gegenüber den mehrfachen, jährlichen Kontrollen des KLZH. Unser Trinkwasser wird aus Quellen, eigenem Grundwasser und dem übergeordneten Wassernetz der Gruppenwasserversorgung Amt zusammengesetzt.
In den Quellgebieten Wängi (Aeugst a.A.) 0.81 µg/l und Geerensteg 0.195 µg/l werden die Höchstwerte überschritten. Die restlichen Quellen überschreiten den Höchstwert nicht. Das Grundwasser im Rietli (Dachlissen) liegt mit einem Wert von 1.974 µg/l deutlich über dem Wert. Hier haben wir bereits mittels Beimischung von unbelastetem Wasser die Belastung halbiert. Grundwasser, welches wir von der Sektion Rifferswil beziehen, hat eine geringe Höchstwertüberschreitung von 0.133 µg/l.
Da wir zu wenig Eigenwasser haben, sind wir auf die Lieferung aus dem übergeordneten Wassernetz der Gruppenwasserversorgung Amt angewiesen. Dieses Grundwasser wird in Maschwanden gewonnen. Leider wird auch hier der Höchstgrenzwert mit 0.33 µg/l überschritten. Hier haben wir veranlasst, dass wir mit Wasser aus dem Zürichsee versorgt werden. Zürichseewasser weist keine Höchstwertüberschreitung auf.
Wir sind zuversichtlich, dass die bereits getroffenen Massnahmen die Chlorothalonil-Werte unseres Trinkwassers markant und messbar senken.
Allgemeine Lage
Gemäss Aussage des KLZH ist davon auszugehen, dass viele Wasserversorgungen im Kanton Zürich, welche ihr Trinkwasser mehrheitlich aus Grundwasser in landwirtschaftlich genutzten Gebieten beziehen, eine erhöhte Konzentration des Chlorothalonil-Metaboliten (R471811) aufweisen. Basierend auf Messresultaten aus zahlreichen Wasserversorgungen im Kanton Zürich wird das KLZH mit den Bundesbehörden im Spätsommer 2020 Gespräche über das weitere Vorgehen führen. In Abstimmung mit den Kantonalen Behörden wird darum im Moment auf Massnahmen, die zeitlich und finanziell erheblich aufwändiger sind, verzichtet, bis das weitere Vorgehen gesamtschweizerisch festgelegt ist.
Wir haben sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser. Es gilt, die Lebensmittelgesetzgebung weiterhin einzuhalten. Die wichtigste Massnahme wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil ab Januar 2020 in der Schweiz verboten worden ist. Wir sind weiterhin bestrebt, Trinkwasser von bester Qualität an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mettmenstetten zu liefern. Die Nutzung von lokalen Grundwasservorkommen ist ein wichtiger Beitrag dazu.
Die Gemeinde Mettmenstetten ist verantwortlich für die Sicherstellung der Wasserversorgung auf dem Gemeindegebiet. Ausgeführt wird die wichtige Aufgabe der Wasserversorgung durch die drei Wasserversorgungsgenossenschaften (Mettmenstetten, Herferswil und Rossau). Im Namen der drei Wasserversorgungsgenossenschaften bedanken wir uns für das Vertrauen und versichern Ihnen, weiterhin für eine hohe Qualität unseres Trinkwassers zu sorgen.